Angelbedingungen
Richtlinien und Angelbedingungen des ASV-Gründautal e.V.
Stand: 14.April 2023
Index: 1. Mitgliedschaftsformen
2. Rechte- und Pflichten der Mitglieder
3. Angelbedingungen
4. Vereinsangeln
5. Vereinsstrafen
6. Schonzeiten und Mindestmaße
Zu 1.: Es gibt folgende Mitgliedschaftsformen im ASV:
– Aktiv
– Passiv
– Fördernd
– Jugendlich
Mehr über die genaueren Bedeutungen der Mitgliedschaftsformen weiter unten.
Zu 2.: Rechte– und Pflichten der Mitglieder
Rechte:
Aktive- und jugendliche Mitglieder sind berechtigt an den Gewässern des ASV gemäß den Angelbedingungen zu angeln. Sie dürfen an den jeweiligen Vereinsangeln teilnehmen.
Passive Mitglieder sind, wenn sie sich eine Tageskarte lösen, ebenfalls berechtigt an den Gewässern bzw. an bestimmten Gewässerabschnitten des ASV gemäß den Angelbedingungen zu angeln. Auch sie dürfen an den jeweiligen Vereinsangeln teilnehmen.
Fördernde Mitglieder dürfen an den vereinsinternen Angeln nicht teilnehmen. Sie können auch keine Tageskarte lösen.
Aktive, passive und fördernde Mitglieder sind berechtigt an den Mitgliederversammlungen stimmberechtigt teilzunehmen. Sie dürfen an den Vereinsausflügen teilnehmen.
Pflichten:
Aktive Mitglieder müssen im Jahr 12 Arbeitsstunden und passive Mitglieder im Jahr 3 Arbeitsstunden zur Erhaltung des Gewässers, Vereinsgeländes und des Vereinsheimes leisten. Die Arbeitsdiensttermine sind immer Samstags vor den Vereinsangeln. Gesonderte Termine werden ausgeschrieben oder im Vereinsheim ausgehängt. Um einen koordinierten Ablauf zu gewährleisten, sind die aktiven/passiven Mitglieder dazu angehalten ihre Teilnahme am Arbeitsdienst mit dem 2.Vorsitzenden oder dem Gewässerwart abzustimmen. Zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden, sind bei jedem Arbeitsdienst Arbeitsstunden Nachweise ausgelegt. Diese müssen von den Teilnehmern ausgefüllt, einem Vorstandsmitglied zur Abzeichnung vorgelegt werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird dem Mitglied der Betrag von 25 € in Rechnung gestellt.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung können auch die Rentner für leichte Tätigkeiten herangezogen werden!
Passive Mitglieder können ein mal, und aktive Mitglieder zwei mal, im Jahr zu einem Thekendienst herangezogen werden. Sollte dieser nicht geleistet werden, wird ein Ausgleich in Höhe von 50 € erhoben.
Jugendliche Mitglieder ohne Sportfischerprüfung müssen an mindestens 5 Jugendunterrichten teilnehmen.
Zu 3.: Angelbedingungen allgemein
Jeder der an den Gewässern des ASV-Gründautal angelt, muss im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein.
Die Angelwoche beginnt am Sonntag und endet am Samstag.
Erlaubt sind an der Teichanlage zwei Angel.
An der Gründau darf ebenfalls mit zwei Angeln gefischt werden.
Das Fischen mit mehr als zwei Ruten ist grundsätzlich untersagt.
Der Widerhaken sollte bei dem Angeln an den Weihern sorgfältig zusammen gedrückt werden.
Das Angeln mit Schwimmbrot ist verboten.
Alle Karpfen mit einer Länge von über 60cm sind wieder zurück zu setzen. Sie sind ganzjährig geschützt.
Jedem Mitglied stehen im Anglerheim Fangstatistikkarten zur Verfügung, diese müssen nach Beendigung des Angelns ausgefüllt in den Briefkasten eingeworfen werden.
Sollte an einem der beiden Weiher die rote Fahne gehisst sein, und/oder die Verbotsschilder aufgestellt sein ist der Weiher gesperrt.
Die Weiher dürfen ganzjährig gemäß den Schonzeiten beangelt werden.
Bei Vereinsveranstaltungen sind die Gewässer gesperrt. Nach der Veranstaltung dürfen die Weiher wieder beangelt werden.
Es darf nur an eisfreien Stellen geangelt werden, es dürfen keine Löcher gemacht oder erweitert werden.
Gesonderte Angelbedingungen oder Änderungen werden am Vereinsheim öffentlich ausgehängt.
Das Befahren und das Parken auf dem Vereinsgelände rund um die Weiher ist außer auf den Parkplätzen verboten.
Offenes Feuer ist verboten, ebenfalls das Grillen auf dem Vereinsgelände außer an den dafür vorgesehenen Stellen.
Den Anweisungen der Gewässeraufseher und der Vorstandsmitglieder ist unbedingt folge zu leisten.
Ansonsten gelten die Bedingungen der Landesfischereiverordnung.
Angelbedingungen und Fang -Aktiv-
Es dürfen in der Angelwoche, je nach Schonzeit mitgenommen werden:
1 Karpfen, 2 Schleien, 3 Forellen. Ebenfalls darf zusätzlich zu den genannten Fischarten, pro Woche ein Hecht oder ein Zander gefangen werden. Alle anderen Fischarten (außer den gesperrten) haben eine Fangbegrenzung von 5 Fischen.
Gefangene Forellen dürfen nicht wieder zurück gesetzt werden.
Beim Hechtangeln geschieht die Wahl des Köders auf eigene Verantwortung.
Künstköder können verwendet werden!
An der Gründau dürfen täglich zwei Salmoniden gefangen werden. Andere Fischarten haben dort keine Fangbegrenzung.
Angelbedingungen und Fang -Jugend-
An den Weihern und an der Gründau
dürfen jugendliche Mitglieder nur:
– bis 14 Jahren angeln, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen
Fischereischeininhabers sind.
– ab 14 Jahren angeln, wenn sie ein zweites mindestens
16 jähriges Mitglied mit Fischereiprüfung in Begleitung haben.
– ab 14 Jahren alleine angeln, wenn sie die Fischereiprüfung
abgelegt haben.
– ansonsten nur im Rahmen des Jugendunterrichts angeln.
Für jugendliche Mitglieder gelten die gleichen Angelbedingungen wie bei den aktiven Mitgliedern.
Angeln mit Kunstköder ist nur jugendlichen mit Fischereiprüfung gestattet.
Angelbedingungen und Fang -Passiv-
Passive Mitglieder dürfen in der Zeit zwischen dem Anangeln und dem Abangeln Tageskarten für die Weiher und die Gründau lösen.
Es gelten die gleichen Angelbedingungen wie bei den aktiven Mitgliedern.
Angeln mit Kunstköder oder Köderfisch ist generell verboten.
An der Gründau können pro Tageskarte (gültig von Sonnenaufgang bis 20.00 Uhr) zwei Salmoniden gefangen werden. Andere Fische haben dort keine Begrenzung.
Für das nächtliche Aalangeln an der Gründau ist eine Aalkarte zu lösen (gültig ab 20.00 Uhr bis Sonnenaufgang).
Zu 4.: Vereinsangeln
Die genauen Termine der Hegefischen entnehmen Sie bitte den Rundschreiben bzw. dem Terminplan.
Angelbedingungen bei den internen Hegefischen
Die Angelbedingungen stehen jeweils auf den Startkarten bzw. werden bei dem Hegefischen gesondert ausgelegt.
Zu 5.: Vereinsstrafen
Vergehen | Strafe |
Nichtmitführen von Ausweispapieren | Mündliche Verwarnung |
Fischen mit mehr als 2 Angeln | Ausschluss |
Mehr als 1 Haken, oder Mehrfachhaken an der Friedfischangel | Ausschluss |
Legen von Schnüren | Ausschluss |
Unbeaufsichtigtes stehenlassen der Angel durch das Mitglied | Mündliche Verwarnung |
Fehlende Geräte zum Fischfang gemäß Angelordnung | 1 Monat Gewässersperre |
Überschreiten des Fanglimits | Ausschluss |
Nichtbeachten von Gewässersperren | 1/2 Jahr Gewässersperre |
Rechtwidriges Befahren der Anlage | 1 Monat Gewässersperre |
Nichtbeachtung der Schonzeiten | Ausschluss |
Nichtabgabe der Fangliste | 1 Monat Gewässersperre |
Liegenlassen von Müll | 2 Stunden zusätzlicher Arbeitsdienst |
Zu 6.: Schonzeiten und Mindestmaße
Fischart | Schonzeit | Entnahmemaß in cm |
Aal | 15.09.- 01.03. | 50 – 70 |
Bachforelle | 01.10. – 31.03. | 25 – 60 |
Hecht | 01.02. .- 15.04. | 50 – 90 |
Spiegel- und Schuppenkarfen | – – – | 45 – 60 |
Graskarpfen- und Marmorkarpfen |
GANZJÄHRIG GESPERRT |
GANZJÄHRIG GESPERRT |
Moderlieschen | 01.05. – 30.06 | – – – |
Regenbogenforelle | – – – | – – – |
Rotfeder | 15.03. – 31.05 | 20 |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 25 – 45 |
Stör | GANZJÄHRIG GESPERRT |
GANZJÄHRIG GESPERRT |
Zander | – – – | ab 50 |
Es ist verboten, folgende Fisch-, Krebs- oder Muschelarten zu fangen oder zu entnehmen:
– Quappe
– Bachmuschel
– Teichmuschel